Es spielt nicht nur in der gesellschafts- bzw. unternehmensrechtlichen Beratung, sondern auch bei der Gestaltung jedweder Verträge und auch im Bereich der familien- und erbrechtlichen Beratung eine große Rolle.
Durch die ausgewiesene Qualifizierung innerhalb unseres Kooperations-Teams sind wir in der Lage den gesamten Bereich der Personen- und Unternehmensbesteuerung, auch unter Berücksichtigung des nationalen und internationalen Steuerrechts, abzudecken.
Neben der einzelfallbezogenen, steuerlichen Beratung übernehmen wir mit unseren Kooperationsparntern selbstverständlich auch eine umfassende Betreuung von der Buchführung bis zur Steuererklärung. Darüber hinaus bürgt die bestehende Kooperation zwischen Anwälten und Steuerberatern für Qualität und hohe Kundenzufriedenheit.
Im Rahmen der steuerlichen Beratung vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch in notwendigen Verfahren vor den Finanzbehörden, den Finanzgerichten sowie in Steuerfahndungs- bzw. Steuerstrafsachen.